Wichtig: Lichtbildausweis mitbringen!
Mit Inkrafttreten der neuen Hämotherapie-Richtlinien muss ein amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt werden, um zur Blutspende zugelassen zu werden.
Lange haben sie sich angekündigt, nun sind sie endlich da: Die neuen „Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten“ treten in Kraft. Für unsere Blutspender ändert sich vor allem, dass sie künftig einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein) zur Spende mitbringen müssen.
Wozu wird der amtliche Lichtbildausweis gebraucht?
In den Richtlinien findet sich in Abschnitt 2.2.4 Auswahl des Spenders der entscheidende Absatz: „Anlässlich jeder Spende bzw. jeder spendebezogenen Untersuchung ist die Identität des Spenders ohne die Gefahr einer Verwechslung festzustellen (gültiges amtliches Personaldokument mit Lichtbild). Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und Adresse des Spenders sind zu erfassen. Alle Spenderdaten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und den Bestimmungen des Datenschutzes.“ Der amtliche Lichtbildausweis ist also deshalb erforderlich, damit der Arzt im Vorgespräch zweifelsfrei die Identität des Blutspenders feststellen kann – schließlich handelt es sich um ein vertrauliches Arztgespräch, in dem sensible medizinische Informationen ausgetauscht werden. Auch zum Schutz der Spendeempfänger muss die Identität eines Blutspenders zu jeder Zeit zweifelsfrei nachvollziehbar sein.
Aber ging es früher nicht auch ohne?
Die Richtlinien zur Hämotherapie werden von der Deutschen Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit dem Paul-Ehrlich-Institut entwickelt. Sie stellen laut dem Transfusionsgesetz den allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik für die Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen dar. Die letzte Aktualisierung der Richtlinien erfolgte 2010; auch in Zukunft werden die Richtlinien angepasst werden, wenn neue Entwicklungen in der medizinischen Wissenschaft und Technik dies notwendig machen sollte. Für manche langjährigen Blutpender mag das schwer nachzuvollziehen sein, schließlich kennt man sich seit Jahren. Doch die Richtlinien sind für den DRK Blutspendedienst West und alle Blutspendedienste in Deutschland bindend und müssen umgesetzt werden.
Wir bedanken uns deshalb bei allen Blutspendern für ihr Verständnis!
Kommentare
Sehr geehrte Damen und Herren! Am 2.5.22 wurde ich in 26723 Emden in der Cirksenaschule zur Blutspende abgewiesen. Ich hatte zwar meinen Personalausweis nicht dabei, dafür jedoch meinen Führerschein. Mir wurde gesagt, nur der Personalausweis wäre ausreichend. Bin dann unterrichteter Dinge wieder abgezogen. Kann mir das jemand erklären? MfG, M. Spormann
PS: Es wäre meine 41. Blutspende gewesen, hätte sie denn stattfinden "dürfen "
Hallo Frau Spormann,
Emden liegt nicht in unserem Zuständigkeitsbereich, dort ist der DRK-Blutspendedienst NSTOB zuständig. Dennoch ist es auch dort, wie bei allen anderen Blutspendediensten so, dass ein Führerschein als amtliches Lichtbilddokument hätte ausreichen müssen. Vielleicht schicken Sie uns eine kurze Mail unter presse@bsdwest.de und wir leiten Ihr Anliegen gerne an die zuständigen Kollegen in Niedersachsen weiter.
Beste Grüße und Danke für Ihr Engagement
Moin! Am gestrigen Montag, den 02.05., wollte ich zusammen mit einer Freundin in der Cirksenaschule in 26723 Emden Blut spenden. Bei der Anmeldung wurde noch gelobt, dass ich wiederholt da bin und meine Freundin als Erstspenderin mitgebracht habe. Als sie jedoch auf Nachfrage nicht ihren Personalausweis vorlegen konnte (stattdessen jedoch ihren Führerschein), wurde sie abgewiesen. Die freundliche Mitarbeiterin brachte uns auf Nachfrage meinerseits, wieso der Führerschein als Dokument nicht ausreichend sei, zu zwei weiteren Kollegen. Diese waren recht unfreundlich und betonten, dass ohne einen Personalausweis keine Spende möglich sei, man „[hätte] schließlich Vorgaben“. Aufgrund der Tatsache, dass bekanntlich dringend Spenden benötigt werden, stößt diese Herangehensweise bei mir auf enormes Unverständnis und Enttäuschung, zumal sie einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen konnte.
Dem DRK ist gestern dadurch 1L Blut entgangen.
Hallo! Ich wurde gestern ebenfalls in jener Schule abgewiesen, obwohl ich einen einen gültigen Reisepass (= amtl. Lichtbildausweis) dabei hatte. Der unfreundliche Mensch, der unfreundlich und von oben herab (sowie: starr, borniert, engstirnig) auf die "Vorgaben" verwies, war extrem unsympathisch und dort eindeutig fehl am Platz!
Fazit: Niemals wieder für den Blutspendedienst "NSTOB"!
PS: mit Blutgruppe 0 negativ besonders ärgerlich.
-----> bitte entfernt diesen Menschen oder jene Abgliederung schnellstmöglich!
Moin Frau Swieter, hallo Herr Lohning,
Sie sind ja hier auf der Homepage des DRK-Blutspendedienstes West. Wir können uns nur um die Herausforderungen rund ums Blutspenden in NRW, in Rheinland-Pfalz und im Saarland kümmern. Aber schicken Sie uns bitte eine kurze Mail an presse@bsdwest.de. Wir leiten Ihr Anliegen gerne an die zuständigen Kollegen in Niedersachsen weiter.
Viele Grüße
Claudia Müller
Guten Morgen,
ich hätte da mal eine Frage, ich habe meinen Personalausweis verloren hab aber meine krankenkassenkarte und den polizeibrief dabei. Kann ich trotzdem Blut spenden ?
Mfg
Hallo Frau Aita,
die Krankenkassenkarte reicht leider nicht. Da ein amtliches Lichtbilddokument gefordert ist, wären aber Führerschein oder Reisepass gut. Falls Sie weder Führerschein noch Reisepass haben, ist es bedauerlicherweise wohl am besten, auf den neuen Personalausweis zu warten.
Viele Grüße
Claudia Müller
DRK-Blutspendedienst West
@Müller, Aita und alle anderen enttäuschten Blutspender, die sich mit dem Führerschein ausweisen wollten und nicht spenden durften:
Auch in NRW wird der Führerschein nicht mehr reichen.
Auskunft der Genehmigungsbehörde (vertreten durch Düsseldorf Bezirksregierung Düsseldorf) zu dieser Frage ist:
"Entscheidend ist, dass die nach 2.2.4.1 (der derzeit gültigen Richtlinie) geforderten Daten aus dem Dokument erkennbar sind. Dies ist beim Personalausweis der Fall (welcher ja auch aktuell zu halten ist – dann ist keine Meldebescheinigung erforderlich), daher sollte der Personalausweis auch das führende Dokument sein. Ein Reisepass zusammen mit einer aktuellen Meldebescheinigung erfüllt auch diese Kriterien. Das gilt sowohl für Neu-, als auch für Dauerspender. Aufgrund der Rückverfolgung muss sichergestellt sein, dass die aktuelle Adresse vom Spender dokumentiert ist.
Da der Führerschein nicht aktuell sein muss (bezüglich Name) und keine Adresse vorhanden ist, ist dieser nicht ausreichend. Die eindeutige Verbindung zwischen Führerschein und Meldebescheinigung ist nicht gegeben, da zum Antrag entweder der Personalausweis oder der Reisepass vorzulegen ist."
Damit gilt leider nur noch entweder Personalausweis, oder Reisepass mit Meldebescheinigung.
Herzlichen Gruß, Johannes Fischer
Transfusionsmedizin Universitätsklinikum Düsseldorf
Guten Tag,
Ich möchte Blutspenden, aber habe weder einen Personalausweis, noch einen Reisepass und auch keinen Führerschein. Kann ich hier auch meine Krankenversicherungskarte benutzen, da auf dieser ein Bild von mir ist?
Hallo Herr Andersen,
ohne amtlichen Lichtbildausweis ist eine Blutspende nicht möglich - eine Krankenversicherungskarte genügt formal nicht als amtliches Ausweisdokument.
Beste Grüße
Guten Tag,
Ich habe eine Frage.Kann man mit abgelaufen persona Ausweis blut spenden?
LG
Irena Svalina
Hallo Frau Svalina,
leider nein. Unsere Richtlinien schreiben ein "gültiges amtliches Personaldokument mit Lichtbild" vor.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Müller
DRK-Blutspendedienst West
Hallo,
ich habe noch keinen Blutspendeausweis des DRK. Kann ich auch ohne diesen zur ersten Spende kommen, mit Personalausweis?
Lieben Gruß,
Wolfgang Budde
Hallo Herr Budde,
ja sicher. Wir freuen uns auf Sie!
Den (digitalen) Blutspendeausweis bekommen Sie nach der ersten Blutspende. Wichtig ist tatsächlich der Personalausweis, bitte bringen Sie den unbedingt mit.
Viele Grüße
Claudia Müller
DRK-Blutspendedienst West
Alles klar, danke für die schnelle Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Mama wollte vor vielen Jahren Blut spenden, durfte dann aber nicht, weil sie keinen deutschen Pass hat (sie hat den ukrainischen). Hier auf dieser Seite habe ich leider nichts zu diesem Fall gefunden. Somit meine Frage: gab es Änderungen zu dieser Regel bzw darf sie mittlerweile spenden?
Freundliche Grüße
Hallo Frau Bäcker,
Ihre Mutter darf hier in Deutschland Blut spenden - der Ausweis oder Pass muss jedoch für uns lesbar sein (nach dem lateinischen Alphabet / nicht in kyrillisch), vielleicht war dies das Problem damals? Zudem muss Ihre Mutter der deutschen oder englischen Sprache mächtig sein, um die Fragen alleine beantworten zu können, bzw. mit dem Arzt alleine sprechen zu können. Danke für das Engagement!
Beste Grüße
Stephan David Küpper
Hallo,
ich weiß nicht wie sich die unterschiedlichen Länder und Landkreise unterscheiden, aber ich durfte um Kreis Vechta leider nicht mit meinem Führerschein spenden.
Hallo Herr Lindenthal,
es ist tatsächlich so, dass unsere Kollegen in Niedersachsen nur Personalausweis und Reisepass zur Blutspender-Identifikation zulassen. Wir hoffen, Sie machen sich trotz Ihrer negativen Erfahrung erneut auf den Weg zur Blutspende (dann mit Personalausweis oder Reisepass).
Ablauf einer Blutspende | Blutspendedienst NSTOB & Mecklenburg-Vorpommern (blutspende-leben.de)
Alles Gute und viele Grüße
Claudia Müller
DRK-Blutspendedienst West
Hallo Frau Müller,
danke für die schnelle Erklärung.
Natürlich werde ich weiterhin spenden :)
Schade finde ich nur das es nicht eine einheitliche Regelung für ganz Deutschland gibt, aber manchmal geht es halt nicht anders:).
Liebe Grüße
Finn Lindenthal
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