Download Meldebogen Transfusionsreaktion
Bei einem Verdacht einer Transfusionsreaktion (schwerwiegend wie auch nicht schwerwiegend) sind Sie als Transfusionsverantwortliche/r dazu verpflichtet, eine Meldung gemäß TFG § 16 an den DRK-Blutspendedienst West zu machen. Den Meldebogen für den DRK-Blutspendedienst West können Sie hier herunterladen. Bitte wählen Sie dazu das zuständige Zentrum aus.
Dieser Meldebogen ist im Aufbau und Inhalt mit dem „Formblatt H1a“ des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) im Wesentlichen identisch. Bei Verdacht auf schwerwiegenden Reaktionen ist eine zusätzliche Meldung an die Bundesoberbehörde (Definition: §63c, Abs. 7 AMG) erforderlich.
Je nach stattgefundener Reaktion sind vom PEI weitere Bögen vorhergesehen: z. B. „H2c“ für Verdacht auf „TRALI“ oder „H2b“ bei Verdacht einer Infektionsübertragung beim Empfänger. Sie finden diese auf der Homepage des PEI www.pei.de.
Bei Verdacht der Infektionsübertragung beim Empfänger (z.B. HEV, HBV; HCV; HIV) benötigen wir zur Durchführung des Rückverfolgungsverfahrens (nach Votum 48 Arbeitskreis Blut www.rki.de):
- den vollständig ausgefüllten Meldebogen „H2b“ des PEI, (soweit es den Patienten betrifft)
- eine gut lesbare Liste aller involvierten Konserven-Nummern und
- Kopien der Laborbefunde, durch die die Infektion gesichert wurde.