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17.08.2022

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Warum eine Richtlinie Hämotherapie?

Bei Fragen nach der Zulassung zur Blutspende („Warum darf ich nicht Blut spenden, wenn ich zwischen 1980 und 1996 mehr als sechs Monate in Großbritannien war?“, „Warum macht ihr es Homosexuellen so schwer, Blut zu spenden?“) enden unsere Erklärungen oft mit einem Hinweis auf Richtlinien, an die wir uns halten müssen.
Was ist damit eigentlich gemeint?

Die „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie)“ veröffentlicht den aktuell anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik für die Herstellung und Anwendung von Blutprodukten.
Seit der Verabschiedung des Transfusionsgesetzes (TFG) 1998 verfasst und aktualisiert der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer diese Richtlinie in enger Abstimmung mit dem Paul-Ehrlich-Institut, der zuständigen Bundesoberbehörde.

Dazu §12a TFG
:
„(1) Die Bundesärztekammer kann den allgemein anerkannten Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft und Technik zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen […] im Einvernehmen mit der zuständigen Bundesoberbehörde in Richtlinien feststellen. Die Bewertung des Risikos, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von bestimmten Personengruppen von der Spende führt, ist im Fall neuer medizinischer, wissenschaftlicher oder epidemiologischer Erkenntnisse zu aktualisieren und daraufhin zu überprüfen, ob der Ausschluss oder die Rückstellung noch erforderlich ist, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau von Empfängerinnen und Empfängern von Blutspenden sicherzustellen. Bei der Erarbeitung der Richtlinien ist die angemessene Beteiligung von Sachverständigen der betroffenen Fach- und Verkehrskreise und der zuständigen Behörden von Bund und Ländern sicherzustellen. Die Richtlinien werden von der zuständigen Bundesoberbehörde im Bundesanzeiger bekannt gemacht.“

Den Ständigen Arbeitskreis „Richtlinien Hämotherapie“ des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer bilden unter anderem Vertreterinnen und Vertreter großer Kliniken, universitärer und DRK-Blutspendedienste, von Paul-Ehrlich-Institut und Robert-Koch-Institut. Sie werden von zahlreichen Beratern und Sachverständigen unterstützt.

Die Richtlinie Hämotherapie beschreibt unter „Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen“ neben den Anforderungen an Blutspendeeinrichtungen, an deren Personal und Betriebsräume den Umgang mit der „spendenden Person“ – von Information und Aufklärung der Spendewilligen bis hin zu Auswahl und Untersuchung der Spender.  
Weitere Themen sind Herstellung, Lagerung und Transport von Blutprodukten, Anwendung von Blutprodukten, Unerwünschte Ereignisse sowie unerwünschte Reaktionen und Nebenwirkungen. Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung bilden ebenfalls einen Themenschwerpunkt.

Wer sich über den jeweils aktuellen Stand der Vorschriften und Überlegungen zur Hämotherapie informieren möchte, sei an dieser Stelle auf die Homepage www.bundesanzeiger.de verwiesen. Dort bitte im Suchfeld „Richtlinie Hämotherapie“ eingeben.